aktuelles zu Corona
3G im Betrieb: Was jetzt gilt

Geimpft, getestet, genesen? Diese Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber, Betriebsräte und Beschäftigte in Bayern nach den Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

29. November 202129. 11. 2021


Ab 24. November gelten die Änderungen am Infektionsschutzgesetz, auch zur bundesweiten 3G-Regelung in den Betrieben:

  • Arbeitgeber dürfen den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten erfassen.
  • Ungeimpfte müssen täglich einen aktuellen Test nachweisen (Schnelltest gilt 24 Stunden, PCR-Test 48 Stunden).
  • Die Kosten für die Tests müssen die Beschäftigten tragen (Ausnahme: 1 Bürgertest pro Woche).
  • Arbeitgeber können wöchentlich zwei Selbsttests unter Aufsicht und mit Dokumentation anbieten (würde als 3G-Nachweis reichen), müssen es aber nicht.
  • Die Beschäftigten sind selbst verantwortlich für ihren 3G-Nachweis. Sie müssen dafür also auch prinzipiell ihre eigene Zeit aufwenden.

Unser FAQ erklärt, wer wann wo was muss und darf